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Rechtfertigungsgrund
Durch einen Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr, rechtfertigender Notstand) kann ein an sich rechtswidriges Verhalten ausnahmsweise für rechtmäßig erachtet werden.
Durch einen Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr, rechtfertigender Notstand) kann ein an sich rechtswidriges Verhalten ausnahmsweise für rechtmäßig erachtet werden.