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Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind alle Menschen von der Geburt bis zu ihrem Tod. Davon zu unterscheiden ist die Handlungsfähigkeit.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind alle Menschen von der Geburt bis zu ihrem Tod. Davon zu unterscheiden ist die Handlungsfähigkeit.