Startseite »
Sache, bewegliche
Bewegliche Sachen (§ 293 ABGB) können ohne Substanzverletzung von einem Ort zu einem anderen transportiert werden. Die Legaldefinition befindet sich in § 293 ABGB.
Bewegliche Sachen (§ 293 ABGB) können ohne Substanzverletzung von einem Ort zu einem anderen transportiert werden. Die Legaldefinition befindet sich in § 293 ABGB.