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Titel und Modus (Verpflichtungsgeschäft / Verfügungsgeschäft) – Definition
Um Rechtspositionen rechtsgeschäftlich übertragen zu können, bedarf es eines Verpflichtungsgeschäftes (Titel) und eines Verfügungsgeschäftes (Modus). Das Verpflichtungsgeschäft wird auch Titelgeschäft genannt und benennt den Rechtsgrund, aus welchem eine Rechtsänderung durchgeführt werden soll. Es begründet den (schuld)rechtlichen Anspruch des Gläubigers. Das Verpflichtungsgeschäft führt hierbei noch nicht die Rechtsänderung herbei. Tatsächlich bewirkt wird die Rechtsänderung sodann durch das (sachenrechtliche) Verfügungsgeschäft (Modus).
Beispiele Verpflichtungsgeschäfte:
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Schenkungsvertrag
- Zessionsvertrag
Beispiele Verfügungsgeschäfte: