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Titel und Modus (Verpflichtungsgeschäft / Verfügungsgeschäft) – Definition

Um Rechtspositionen rechtsgeschäftlich übertragen zu können, bedarf es eines Verpflichtungsgeschäftes (Titel) und eines Verfügungsgeschäftes (Modus). Das Verpflichtungsgeschäft wird auch Titelgeschäft genannt und benennt den Rechtsgrund, aus welchem eine Rechtsänderung durchgeführt werden soll. Es begründet den (schuld)rechtlichen Anspruch des Gläubigers. Das Verpflichtungsgeschäft führt hierbei noch nicht die Rechtsänderung herbei. Tatsächlich bewirkt wird die Rechtsänderung sodann durch das (sachenrechtliche) Verfügungsgeschäft (Modus).

Beispiele Verpflichtungsgeschäfte:

Beispiele Verfügungsgeschäfte:

  • Tatsächliche Übergabe der beweglichen Sache
  • Eintragung ins Grundbuch bei einer unbeweglichen Sache
  • Abtretung / Zession
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