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Totalunternehmer
Unter einem Totalunternehmer ist ein Auftragnehmer, welcher einen wesentlichen Teil der zu erbringenden Bauleistung selbst ausführen muss, zu verstehen. Er ist jedoch berechtigt, Planungsleistungen gänzlich oder teilweise an Subunternehmer (wie z.B. Architekten) zu vergeben. Im Vergleich zum Generalunternehmer übernimmt ein Totalunternehmer zusätzlich die kompletten Planungsarbeiten.
