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Überbau

Bei einem Überbau (oder Superädifikat) iSd § 435 ABGB handelt es sich um selbstständige Bauwerke, welche auf fremden Grund in der Absicht ausgeführt werden, dass das Gebäude nicht stets darauf verbleiben soll. Siehe hierzu für weitere Informationen unter: Superädifikat.

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