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Verbraucher

Eine Definition für den Verbraucher findet sich im Konsumentenschutzgesetz. Gem. § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist jeder ein Verbraucher, für den ein realisiertes Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unter den Verbraucherbegriff werden demnach unter anderem Personen angesehen, die kein Unternehmen besitzen, aber auch Unternehmer, die ein Privatgeschäft tätigen. Im Zweifel ist jedoch ein unternehmensbezogenes Geschäft anzunehmen. Die Definition eines Verbrauchers iSd KSchG ist auch für andere Verbraucherschutzgesetze von Bedeutung (vgl. § 1 Abs 1 FAGG, § 2 Abs 2 VKrG etc.).

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