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Verbrauchergewährleistungsgesetz (vgg)
Seit 01.01.2022 ist das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) in Kraft, welches zusätzlich zum bisher geltenden Gewährleistungsrecht im ABGB anzuwenden ist. Dieses Gesetz beinhaltet Regelungen für den Kauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Leistungen. Voraussetzung ist, dass es sich um Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (§ 1 KSchG) handelt. Diese Rechtsgrundlagen sind nur für Verträge anwendbar, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden.
