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Verschuldenshaftung
Die Verschuldenshaftung ist der zentrale Haftungstatbestand im Schadenersatzrecht. Sie beruht darauf, dass der Schädiger für einen ersatzfähigen Schaden dann ersatzpflichtig ist, wenn ihm bei der adäquat rechtswidrigen Verursachung eines Schadens ein Verschulden, also eine subjektive Vorwerfbarkeit, trifft. Das Verschulden kann in Form des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit vorliegen.
Abzugrenzen ist die Verschuldenshaftung zu folgenden Formen der Haftung, bei denen kein Verschulden erforderlich ist:
- Gefährdungshaftung
- Billigkeitshaftung
- Eingriffshaftung
