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Vertrag
Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das durch übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen zustande kommt. Gemäß § 861 ABGB entsteht ein Vertrag, wenn eine Person ein verbindliches Versprechen abgibt und die andere dieses rechtswirksam annimmt. Grundsätzlich ist ein Vertrag formfrei; er kann mündlich, schriftlich oder konkludent abgeschlossen werden. Die gewählte Form hat, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt, keinen Einfluss auf die rechtliche Verbindlichkeit (§ 883 ABGB). Ist für einen Vertrag Schriftform vorgesehen oder vereinbart, so bedarf es der Unterschrift der Parteien.
