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Vertragsfreiheit

Die Vertragsfreiheit ist Ausdruck der Privatautonomie und zählt zu den Grundprinzipien des Zivilrechts. Sie umfasst insbesondere die Abschlussfreiheit (freie Wahl des Vertragspartners und die Entscheidung, ob ein Vertrag geschlossen wird) sowie die Inhalts- bzw. Gestaltungsfreiheit (freie Bestimmung des Vertragsinhalts). Parteien sind im sogenannten Schuldrecht nicht an die im ABGB vorgesehenen Vertragstypen gebunden, sondern können ihre Rechtsverhältnisse, innerhalb der gesetzlichen Schranken, nach eigenen Vorstellungen ausgestalten. Die Abschlussfreiheit wird durch den Kontrahierungszwang eingeschränkt.

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