Startseite » Vertrauensschaden

Vertrauensschaden

Im Schadenersatzrecht bezeichnet der Vertrauensschaden (auch negatives Vertragsinteresse) den Schaden, der daraus entsteht, dass jemand auf die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder die Richtigkeit bestimmter Informationen vertraut hat. Es wird insbesondere bei Vertragsverletzungen und im Zusammenhang mit vorvertraglichem Verschulden (culpa in contrahendo) relevant.

Das Vertrauensinteresse zielt darauf ab, den Geschädigten so zu stellen, wie er stünde, wenn er nie auf die Gültigkeit des Vertrags oder die Richtigkeit der Information vertraut hätte. Es geht also nicht um die Erfüllung des Vertrags (Erfüllungsinteresse), sondern um den Ersatz des Schadens, der durch das enttäuschte Vertrauen entstanden ist.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner