Restrukturierung und Sanierung

Unterstützung & Beratung durch NF Rechtsanwälte

Restrukturierung und Sanierung: IHR ANWALT IN GRAZ & WIEN

Als Ihr Anwalt für alle Fragen im Bereich Restrukturierung und Sanierung verfolgen wir einen lösungsorientierten Ansatz. NF Rechtsanwälte beraten Sie in allen Belangen.

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Restrukturierung und Refinanzierung

Unternehmenskrisen können viele Ursachen haben. Für Krisen können externe oder interne Ursachen ausschlaggebend sein. Speziell in Krisenzeiten benötigen Sie einen Partner, der Sie durch diese Situation mit seiner Expertise und Erfahrung begleitet. Unser Team blickt auf eine langjährige Erfahrung mit Restrukturierungsthemen, Fortbestehensprognosen und Insolvenzberatung zurück. Wir können daher maßgeschneiderte Lösungen für kritische Situationen aller Art anbieten und bei der Lösungsfindung unterstützen.

Hauptaufgabe und Ziel muss es sein, die finanzielle Situation des Unternehmens „nachhaltig“ zu stabilisieren und den Turn-Around zu schaffen. Dies ist die Grundlage für eine zukunftsorientierte und erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

Unser Team nimmt eine IST-Analyse vor und unterstützt das Management sowie die Eigen- und Fremdkapitalgeber bei der Ableitung und Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen und dazu passenden Finanzierungs

konzepten. Wir erstellen oder begleiten Sie bei der Ausarbeitung von Fortbestehungsprognosen und unterstützen Sie bei Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und bringen Sie somit sicher durch den Krisenstatus. Zudem sind wir bei der Erarbeitung eines langfristigen Finanzierungskonzeptes behilflich.

Liquidität stabilisieren

Neben der operativen Restrukturierung stellt die finanzielle Neuausrichtung in der Regel das Herzstück unserer Beratung dar. Dabei gilt es, die Liquidität des Unternehmens nachhaltig zu sichern wie auch die Bilanz passivseitig zu sanieren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die IST-Analyse zeigt, dass die zukünftig erwartbare operative Leistungsfähigkeit nicht mit der Höhe der Verbindlichkeiten, den vereinbarten Covenants oder den Tilgungsverpflichtungen in Einklang zu bringen ist. Oftmals bedarf es in solchen Situationen auch Beiträge nicht nur von Seiten der Fremdkapitalgeber, sondern auch der Eigentümer. Wir erarbeiten ausgehend von der Ausgestaltung der vorhandenen Finanzierungsinstrumente „Waterfall“ oder „Burden Sharing“ Modelle, die als Grundlage für eine ausgewogene Verteilung der notwendigen Finanzierungsbeiträge der Stakeholder dienen.

Wir verfügen über ausgewiesenes Know-How in der Strukturierung und Umsetzung von komplexen finanziellen Restrukturierungen und verfügen über weitreichenden Zugang zu den wesentlichen Entscheidungsträgern österreichischer und internationaler Banken und Kapitalgeber. Was wir machen:

Wir beraten Unternehmen, Gläubiger, Banken und Bankenkonsortien in folgenden Bereichen:

  • Verhandlungen mit allen Stakeholdern; Leitung von Bankenrunden;
  • Begutachtung von Fortbestehensprognosen;
  • Begleitung und Beratung im Status der Insolvenznähe (Sicherstellung der Gläubigergleichbehandlung, etc);
  • Unterstützung bei der Refinanzierung des Unternehmens (Umfinanzierungen, Aufbringung von frischem Kapital, etc);
  • Erstellung und (rechtliche) Dokumentation von Burden Sharing Konzepten unter Sicherstellung von Gläubigergleichbehandlung;
  • Erstellung der rechtlichen Dokumentation der verhandelten Vereinbarungen (Restrukturierungsvereinbarungen, Finanzierungsvereinbarungen, Sicherheitenverträge, etc);
  • Wir begleiten bei der Durchführung von Restrukturierungskonzepten;
  • Wir unterstützen beim Interimsmanagement sowie bei Sanierungstreuhänden.

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Distressed M&A

Es lässt sich oft im Rahmen einer Restrukturierung der Verkauf von gewissen Assets nicht vermeiden. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben unterscheiden sich derartige Transaktionen wesentlich von den üblichen M&A-Geschäften.

Wir sind mit den Herausforderungen derartiger Transaktionen bestens vertraut und begleiten während des gesamten Prozesses bis hin zum Closing. Wir ermöglichen eine rasche und professionelle Umsetzung.

Unser Fokus liegt insbesondere auf folgenden Bereiche:

  • Gestaltung und Aufbereitung der gesamten Dokumentation;
  • Abstimmung mit den Stakeholdern (potenzielle Investoren sowie Fremdkapitalgebern) und Verhandlungsführung;
  • Planung und Steuerung des akzelerierten Prozesses;
  • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens;
  • Begleitung und Strukturierung der Due Diligence-Prüfung;
  • Neustrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und Carve-Outs und Kapitalmaßnahmen;
  • Wir begleiten den Übernahmeprozess und unterstützen bei der Post-Merger-Integration.

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Unterstützung bei der geordneten Abwicklung

Lässt sich ein Turn-Around des Unternehmens aufgrund von operativer und finanzieller Restrukturierung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bewerkstelligen so ist die geordnete Abwicklung meist unausweichlich. Ziel ist es, die Gläubiger und Eigentümer bestmöglich zu unterstützen. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und das Know-How in diesem Bereich.

Weiters verfügen wir insbesondere hinsichtlich dieser Thematik über folgende Expertise:

  • Lokalisierung der geeigneten Verwertungsmaßnahmen für die einzelnen Vermögenspositionen (zB Share Deal, Asset Deal, etc) ;
  • Identifizierung und Quantifizierung von sonstigen Aufwendungen im Zuge der Liquidation;
  • Begleitung und Erstellung der Dokumentation im Rahmen des Verwertungsprozesses;
  • Bei Insolvenz: Unterstützung des Masseverwalters bei der Verwertung.

Sanierungsrecht

Wir begleiten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Im Vordergrund steht die Minimierung der Risken.

Wir konzipieren kreditsicherungsrechtlich und anfechtungsrechtlich „haltbare“ Finanzierungskonzepte. Dies unter Berücksichtigung der Kapitalerhaltungs- und EKEG-Vorschriften.

Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrung im Bereich der Beratung von Leitungsorganen in der Krise, um deren persönliches Haftungsrisiko zu minimieren.

Wir protektieren Unternehmen, Unternehmensgruppen und Banken vor den Risiken des Anfechtungsrechts und des Eigenkapitalersatzrechts. Unser Team berät bei Fragen zur Kapitalerhaltung und -aufbringung im Rahmen von Konzernfinanzierung und finanzieller Restrukturierung.

Personalaufwand

Im Hinblick auf die größten Aufwandspositionen der Erfolgsrechnung eines Unternehmens ist mitunter der Personalaufwand eine beachtenswerte finanzielle Größe. Die Personalaufwendungen stellen nämlich (neben den Waren-/Materialaufwendungen) bei vielen Unternehmen den größten Aufwendungsblock dar, was mit durchaus hohen Kosten verbunden sein kann.

Im Rahmen einer Restrukturierung ist die Senkung der Personalaufwendungen sowie die Steigerung der Mitarbeitereffizienz eines der wichtigsten Ziele. Unser Team unterstützt Sie gerne derartige definierte Ziele umzusetzen.

Um potenzielle Einsparungen ermitteln zu können, müssen zunächst die gesamte Unternehmensorganisation sowie die Betriebsabläufe analysiert werden.

Es ist wichtig bei der Konzeption von Personalmaßnahmen wie folgt zu differenzieren

  • Personalmaßnahmen ohne Abbau von Mitarbeiter:innen und
  • Personalmaßnahmen mit Abbau von Mitarbeiter:innen.

Durch unsere Spezialisierung im Arbeitsrecht können wir Sie zudem bestens in arbeitsrechtlichen Themen, welche in Zusammenhang mit einer Restrukturierung bzw Sanierung eines Unternehmens stehen (z.B. Personalabbau, geförderte Maßnahmen wie Kurzarbeit, Lohnverzicht und andere individuelle Vereinbarungen etc.) beraten und unterstützen.

Personalmaßnahmen ohne Abbau von Mitarbeiter:innen:

Unter den Konzept Personalmaßnahmen ohne Abbau wird die Reduktion der Personalaufwendungen verstanden, ohne Mitarbeiter:innen zu kündigen, mit anderen Worten bleibt der Mitarbeiterstand gleich. Dies kann unter anderem durch Lohn- und Gehaltsverzichte (wenn auch nur vorübergehend), Streichung von Prämien oder sonstigen Zuschlägen und Sozialaufwendungen erreicht werden.

Ein Unternehmen hat folgende Möglichkeiten zur Steuerung der Kapazitäten:

  • Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen, um eine Anpassung der Personalkapazitäten an die Auftragslage zu ermöglichen und unnötig entstehende Kosten zu vermeiden;
  • Regelungen innerhalb des Unternehmens, wonach Überstunden abzubauen sind und ohne definitive Anordnung durch den Arbeitgeber nicht mehr geleistet werden dürfen;
  • Festlegung eines Betriebsurlaubes;
  • Gewährung unbezahlter Urlaube, Dienstfreistellungen;
  • Einführung von Kurzarbeit.

Wie bereits angemerkt, verfügt unser Team über Know-How und jahrelange Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechtes und sind wir deshalb der richtige Ansprechpartner für Sie.

Personalmaßnahmen mit Abbau von Mitarbeiter:innen:

Befinden sich Unternehmen in der Krise ist neben einem allgemeinen Aufnahmestopp und der Nichtnachbesetzung von natürlichen Abgängen, auch ein Personalabbau durch den Ausspruch von Kündigungen oftmals nicht zu vermeiden.

Weniger problematisch sind in diesem Themenbereich Verträge mit externen Überlassungsunternehmen (Personalleasing-, Montagefirmen). Diese können trotzt möglicherweise zu beachtenden Kündigungsfristen grundsätzlich einfach aufgelöst bzw gekündigt werden.

Komplexer ist hingegen der Stellenabbau von eigenen Mitarbeitern. Hierbei müssen in der Planung jedenfalls Beendigungskosten für allfällige Abfertigungen (Abfertigung ALT), Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen und sonstige Kosten berechnet und berücksichtigt werden.

Im Zusammenhang mit dem Stellenabbau können Arbeitgeber zudem mit Kündigungsanfechtungen (§ 105 ArbVG) konfrontiert sein. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen betriebliche Gründe als Gründe für den Ausspruch von Kündigungen ins Treffen geführt werden

Bei einem Stellenabbau ist aufgrund der Komplexität die arbeitsrechtliche Beratung jedenfalls anzuraten, um die rechtlichen Aspekte zu prüfen und die Umsetzung korrekt durchzuführen. Zögern Sie also nicht uns zu kontaktieren.

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