RA Mag. Philip Neubauer ist spezialisiert auf Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Bauwerkvertragsrecht, allgemeines Zivilrecht und Streitführung (Litigation). RA Mag. Neubauer bietet kompetente Beratung hinsichtlich sämtlicher Aspekte des Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie Beschäftigtendatenschutz) an, wobei er in arbeitsrechtlichen Causen vorwiegend die Interessen von Arbeitgebern vertritt. Er ist vom TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
Er unterstützt nationale und internationale Klienten in sämtlichen juristischen Belangen des Human Resources Management, dies vor allem in Bezug auf Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Betriebsschließungen, Massenbeendigungen von Dienstverhältnissen, Fragen im Beschäftigtendatenschutz, Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen sowie Sozialplänen und der Vertretung in (arbeitsgerichtlichen) Verfahren. Mag. Neubauer ist zudem Fachvortragender bei Austrian Standards. Weiters publiziert er regelmäßig in den oben dargestellten Rechtsbereichen, wobei er derzeit gemeinsam mit Mag. Fähnrich ein Fachbuch zur neuen ÖNORM B 2110 verfasst.